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Luftfilteranlagen für alle Anwendungen und Einsatzorte.

Logo: Beratung Luftfilteranlagen und mobile Luftfilter

Eine Initiative für mehr Sicherheit und mehr Normalität.



Alle wichtigen Fragen rund um Luftfilteranlagen sowie zu Luftreinigern

Es gibt viele Fragen rund um Luftfilteranlagen, dezentrale Lüftungsanlagen sowie mobile Luftreiniger. Wir beantworten hier zumindest die wichtigsten.

Was sind die wichtigsten Gründe für Luftfilteranlagen?

Gründe für Luftfilteranlagen

Mit hochwertigen Luftfiltern bzw. Luftfilteranlagen können in einem Durchlauf bis zu 99,995 % (Abscheidung) der Aerosole aus der Raumluft entfernt werden. So reinigen Sie Ihre Raumluft von:

  • Bakterien ✔
  • Viren (SARS-CoV)  ✔
  • Hausstaub ✔
  • Feinstaub ✔
  • Milben ✔
  • Blütenpollen ✔
  • Tierhaaren ✔
  • Zigarettenrauch ✔
  • und viele weitere unangenehme Gerüche. ✔

Sorgen Sie für ein optimales und sicheres Wohlbefinden dank der geräuschlosen Entfernung von Schadstoffen und üblen Gerüchen.

Können Luftfilteranlagen wirklich vor Coronaviren schützen?

Ja! Aber nur, wenn die Filteranlagen sehr leistungsstark sind. Es kommt jedoch auf die Art der Luftreinigung an. In Bezug auf das Corona-Virus können nur UV-Licht-Anlagen, Filtertechnik mit Plasmatechnologie sowie Anlagen mit HEPA-Filtern einen ausreichenden Schutz bieten.

Die Abstandsregel von 1,50 Meter sollte dennoch eingehalten, denn das Risiko einer Ansteckung im Nahbereich, etwa bei einer Unterhaltung, bleibt.

Wie funktionieren Luftfilteranlagen mit HEPA-Filtern?

Diese Geräte sollten mindestens über einen so genannten H13- noch besser einen H14-Schwebstoffteil-Filter verfügen. Das sind genau die selben Filter-Typen, die auch in Operationssälen eingesetzt werden. Und diese Filter müssen nach einer speziellen EU-Norm (EN1822-1) geprüft worden sein.

Ebenfalls sehr wichtig ist der Luftdurchsatz. Konkret: Wie viel Kubikmeter Luft ein solches Gerät in der Stunde umwälzen kann. Experten gehen davon aus, dass ein rund 30 Quadratmeter großer Raum mindestens eine Luftumwälzung von 1.000 Kubikmetern pro Stunde benötigt. Die meisten Geräte schaffen aber gerade einmal 400 bis 500 Kubikmeter oder noch weniger.

Nicht zu vergessen: Ein solcher Luftfilter braucht Pflege. Die Filter müssen regelmäßig gewechselt werden, um effektiv arbeiten zu können.

Wie funktionieren Geräte mit UV-Licht?

Diese Art von Luftreinigern saugen die Raumluft an und führen sie an einer UV-Lichtquelle vorbei. Meist geschieht das in Kombination mit einem HEPA-Filter. UV-Strahlung ist sehr energiereich und die UV-C-Strahlung kann eben auch Viren abtöten.

Bei diesen Geräten ist somit in erster Linie die Leistung der Lichtquelle entscheidend. Nur wenn sie ausreichend ist, wirkt das Gerät auch. Da UV-C-Strahlen aber bei direktem Kontakt mit der Haut oder den Augen großen Schaden verursachen können, sollte ein solches Gerät unbedingt geprüft sein.

Leider steht UV-Licht im Ruf, das Erbgut des Menschen nachhaltig zu schädigen. Ein unbeaufsichtigter Betrieb, zum Beispiel in Schulen oder Kindergärten, ist somit keine gute Idee.

Was ist der Unterschied zwischen eingebauten und mobilen Luftfilteranlagen?

Laut Umweltbundesamt (UBA) ist die nachhaltigste Maßnahme zur Verbesserung der Innenraumlufthygiene der Einbau stationärer, also fest installierter, raumlufttechnischer Anlagen (sog. RLT-Anlagen), die mit einer Zufuhr von Außenluft arbeiten.

Als zentrale Anlagen können sie ein ganzes Gebäude versorgen, aber auch dezentral als Einzelraumbelüftung eingesetzt werden. Bislang besitzen rund 10 Prozent der Schulen solche fest installierten Lüftungsanlagen. Aufgrund der Erfahrungen mit der Pandemie empfiehlt das UBA, Schulräume in Deutschland nach und nach mit RLT-Anlagen auszustatten.

In vielen Bereichen lassen sich solche Systeme aber nicht nachrüsten, weshalb viele Landesregierungen aktuell auf mobile Luftreinigungssyteme setzen. Diese sind beweglich und lassen sich flexibel an verschiedenen Standorten aufstellen. Zudem sind sie deutlich günstiger in der Anschaffung.

In Bezug auf das Energiesparen, die Lärmbelastung und den nachhaltigen Schutz vor Viren- und Partikeln sind festinstallierte Systeme aber in der Regel die bessere Lösung.

Welche Anforderungen sollten mobile Luftreiniger erfüllen?

Nicht alle mobilen Luftfilter sind gleichermaßen geeignet, um virushaltige Partikel aus der Luft zurückzuhalten. Luftreiniger-Modelle, die über sogenannte „High Efficiency Particulate Air“ (HEPA)-Filter verfügen, können Viren bzw. feinste, mit Viren beladene Tröpfchen filtern. Die konkreten Anforderungen an mobile Luftreiniger und deren Filter hat der VDI (Verein Deutscher Ingenieure) e.V. formuliert. Demzufolge sollten Geräte diese Anforderungen nachweislich erfüllen:

„In der VDI-EE 4300-14 „Messung von Innenraumluftverunreinigungen – Anforderungen an mobile Luftreinigungsgeräte zur Reduktion der aerosolgebundenen Übertragung von Infektionskrankheiten“ werden Anforderungen und Prüfkriterien festgelegt. Luftreiniger, die diese Bedingungen erfüllen, sind zur wirksamen Reduktion der Virenbelastung in einem realen Raum geeignet.

Die folgenden Aspekte werden in der VDI-EE 4300 Blatt 14 im Besonderen betrachtet:

  • Aufstellpositionen im Raum sollen entsprechend der Anweisungen der Hersteller erfolgen
  • Filterklassen wie HEPA H13 (nach EN 1822 plus Vorfilterung z. B. ISO ePM10 50 % nach ISO 16890), Kombinationen von ePM1>50 % und ePM1>80 % nach ISO 16890 (ehemals F7 + F9) oder gleichwertig bei Geräten mit Filtern; Filter der Klasse H14 sind für die eingangs erwähnten Räumlichkeiten nicht erforderlich
  • Sicherheit und Schutz vor Vandalismus
  • bei UVC-Luftentkeimern: Vermeidung von UV-Strahlung außerhalb des Gerätes
  • Luftvolumenstrom für mobile Luftreinigungsgeräte, bei denen die Reinigungsleistung im Gerät erfolgt, der mindestens dem 4-fachen Luftwechsel pro Stunde entspricht; Dadurch wird ein Luftdurchsatz erreicht, der ausreichend hoch ist, um die gesamte Raumluft binnen hinreichend kurzer Zeit durch die Geräte zu leiten.
  • Geräuschentwicklung bei dem geforderten Luftvolumenstrom (Schalldruckpegelpegel) nach ASR 3.7 (z.B. für Schulen Schalldruckpegel kleiner/gleich 35 dB(A))
  • Behaglichkeitsaspekte (Vermeiden von Zugluft)
  • Reinigungsleistung bei Filtergeräten (Effizienz der Filterung > 90%, Prüfung im Labor unter realraumähnlichen Bedingungen)
  • Mindestdosis bei UVC-Luftentkeimern bei Einmalpassage ≥ 70 J/m² 
  • Vermeidung unerwünschter Nebenprodukte (vor allem Ozon bei Verfahren mit Ionisation/Plasma, UV-C); der Resteintrag von Ozon in die Raumluft soll unter 10 µg/m3 liegen.“

Wo sollte man Luftreiniger am besten aufstellen?

Grundsätzlich können Sie Ihren Luftreiniger

  • an einem geeigneten Standort auf den Fußboden
  • an einer Wand montiert
  • oder mittig im Zimmer an der Decke an

im Raum positionieren. Um die volle Leistung entfalten zu können, stellen Sie Ihre Luftfilteranlage an einem Platz, an dem die Luft gut zirkuliert. Es ist also eine gute Idee:

  • den Luftreiniger nicht in Raumecken aufzustellen
  • einen ausreichenden Abstand zu Zimmerwänden und Möbelstücken einzuhalten
  • und das Gerät nicht zwischen Möbeln zu stellen, um zu vermeiden, dass der Luftstrom behindert wird.

Ein mobiler Raumluftfilter kann durch praktische Rollen dort eingesetzt werden, wo er gebraucht wird.

Die Form des Raums beachten

Haben Räume eine eher ungewöhnliche Form, also nicht quadratisch oder rechteckig, ist die effektivste Position des Gerätes etwas schwieriger zu finden. Der Luftreiniger sollte dort platziert werden, wo er den ganzen Raum erreichen kann. Ist der Raum beispielsweise L-förmig, stellen Sie den Luftreiniger besser nicht in eine Ecke des Raumes. Auch Erker, Säulen, Emporen und Galerien müssen mit bedacht werden.

Wie viele Luftreiniger sollte man aufstellen?

Je nach Größe und Form des Raumes ist es sinnvoll mehrere Luftreiniger aufzustellen, damit wirklich alle Ecken des Raumes optimal erreicht werden können.


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Fördergelder und Förderprogramme des Bundes

Wer in stationäre raumlufttechnische Anlagen in Räumen investiert, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten. Wir empfehlen das unabhängige Portal https://www.fördermittel-vergleich.de/

Zudem ist n der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie wird das Förderprogramm so zusammengefasst:

Eine Übersicht zur Bundesförderung Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen findet man auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

Die Bundesregierung unterstützt „die Anschaffung mobiler Luftreiniger, um den Präsenzbetrieb in Schulen und Kitas möglichst sicherzustellen“:

  • Für Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit
  • In Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren
  • Höhe der Förderung insgesamt 200 Millionen Euro

Förderprogramme der Bundesländer für Luftfilteranlagen, mobile Luftreiniger und CO2 Ampeln (Luftqualitäts-Monitor)

  • Nordrhein-Westfalen:
    • Lüftungsprogramm für Kindertageseinrichtungen und Schulen:  „Seit dem 27. August 2021 können Kommunen und Träger Förderanträge für mobile Luftreinigungsgeräte und einfache bauliche Maßnahmen zur Verbesserung des Luftaustausches in Kindertageseinrichtungen und Schulen stellen“, laut dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung.
    • „Nach dem Bund hat der Haushaltsausschuss des Landtages den Weg für 90,4 Millionen Euro freigemacht. Damit ist das Lüftungsprogramm II in Nordrhein-Westfalen startklar. Es können mobile Luftreinigungsgeräte mit Filtertechnologie (HEPA 13) oder mit UV-C-Technik oder sogenannte Kombinationsgeräte aus beiden Verfahren gefördert werden. Die Geräte müssen so bemessen sein, dass ihr stündlicher Mindestvolumenstrom dem 4-fachen Raumvolumen entspricht und eine möglichst geringe Geräuschemission erreicht wird. Wie bereits bei dem Lüftungsprogramm I fördert die Landesregierung Nordrhein-Westfalen bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, aber bis höchstens 4.000 Euro je beschafftem Gerät oder bei baulichen Maßnahmen je Raum. Zusätzlich wird für jedes geförderte Luftreinigungsgerät einmalig eine Pauschale von 500 Euro für Betrieb und Wartung gewährt. Die Anträge können seit dem 27. August 2021 bis zum 10. Dezember 2021 ausschließlich im Online-Portal gestellt werden.“
  • Bayern:
    • Landesprogramm FILS-R-N: Hier finden Sie Informationen zur Förderung der Beschaffung von mobilen Luftreinigern und dezentralen Lüftungsanlagen nach dem bayerischen Landesprogramm FILS-R-N.
    • Zusammengefasst: Fördergegenstand ist die Beschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten sowie von dezentralen Lüftungsanlagen, soweit diese nicht von der Bundesförderung „Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen“ umfasst sind, für Klassen- und Fachräume.
    • Mobile Luftreinigungsgeräte müssen mit Filtertechnologie, UV-C-Technologie, Ionisations- und Plasmatechnologie oder Kombinationen aus diesen Technologien arbeiten. Andere Technologien sind nicht förderfähig.
    • Der staatliche Förderanteil liegt bei bis zu 50%, der Förderhöchstbetrag pro Raum beträgt 1.750 €.
    • Als allgemein zugelassener vorzeitiger Vorhabenbeginn gilt der 1. Mai 2021; ab diesem Zeitpunkt sind Beschaffungen förderunschädlich möglich.
  • Baden-Württemberg:
    • fördert Luftfilter und CO2-Sensoren in Schulen und Kitas: „Mit 70 Millionen Euro fördert das Land die Anschaffung von mobilen Luftfiltern und CO2-Sensoren. Schulen und Kindertageseinrichtungen haben bereits verlässliche und wirksame Hygieneregelungen etabliert, die die Ausbreitung der Pandemie maßgeblich beschränken. Das regelmäßige und ausdauernde Lüften ist nach den Erkenntnissen der Wissenschaft sowie des Umweltbundesamts eine besonders wirksame und unverzichtbare Maßnahme, die durch nichts zu ersetzen ist. Ergänzt werden können Schutzmaßnahmen an Schulen und Kindertageseinrichtungen mit Blick auf die Raumlufthygiene durch wirksame mobile Raumluftfiltergeräte und durch CO₂-Sensoren.“ laut Pressemitteilung des Bundeslandes Baden-Württemberg.
    • Die Träger wickeln die Förderung über die L-Bank ab, und rechnen ihre getätigten Ausgaben ab 1. Dezember 2021 dann auch mit dieser ab. Die Geräte können gekauft, aber auch gemietet oder geleast werden, eine dreijährige Zweckbindung ist dabei Voraussetzung. Förderfähig im Sinne des Förderprogramms des Landes sind ausschließlich mobile Raumluftfiltergeräte mit Filtertechnologie. Dabei muss es sich um HEPA-Filter der Klassen H 13 oder H14 handeln. Die maßgeblichen technischen Details sind in einer Anlage zur Förderrichtlinie zusammengefasst: Förderrichtlinie des Kultusministeriums zum Förderprogramm für die Anschaffung von mobilen Raumluftfiltergeräten und von CO₂-Sensoren durch öffentliche und freie Träger für Schulen und Kindertageseinrichtungen (6. August 2021, PDF)
  • Niedersachsen
    • Was ist Gegenstand der Förderung? Gefördert wird die Beschaffung von Luftgüteampeln (CO2-Ampeln) zur Unterstützung der bedarfsorientierten infektionsschutzgerechten Lüftung.
    • Sind auch CO2-Ampeln förderfähig, die neben CO2 weitere Messgrößen bei der Lüftung berücksichtigen? CO2-Ampeln, die über die CO2-Konzentration hinaus, noch weitere Parameter messen, sind dann förderfähig, wenn sichergestellt ist, dass die Alarmierungsfunktion beim Erreichen des Schwellenwerts (z. B. 1.000 ppm CO2) nicht übersteuert wird.
    • Sind auch CO2-Ampeln mit einem Messbereich unter 3.000 ppm förderfähig? Ja. Die technischen Anforderungen in Nr. 1 der Anlage 1 der Förderrichtlinie wurden dahingehend geändert, dass auch eine Beschaffung von CO2-Ampeln mit einem Messbereich von mindestens 2.000 ppm CO2 (bisher 3.000 ppm) möglich ist. Diese Änderung gilt auch für bereits gestellte Anträge.
    • Mobile Luftfiltergeräte: Mobile Luftfilteranlagen werden weiterhin durch das Land gefördert. An dieser Stelle besteht Kontinuität. Förderfähig ist die Anschaffung oder Anmietung von mobilen Luftfiltergeräten zum vorübergehenden Einsatz in Unterrichtsräumen gefördert, soweit die Räume nur eingeschränkt über die Fenster gelüftet werden können.
    • Quelle: Niedersächsisches Kultusministerium Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in der Förderrichtlinie Lüften an Schulen
  • Hessen
    • Unter anderem wurden mehr als 9 Millionen Euro in mobile Luftreinigungsgeräte investiert. Für 4,4 Millionen Euro wurden CO2-Ampeln zur Luftüberwachung angeschafft.
    • Das Kultusministerium arbeitet an einem neuen Konzept für das kommende Schuljahr. Die Landesregierung sei bereit, die Fördermittel für das Anschaffen von mobilen Luftreinigern aufzustocken, wenn sie denn von den Kommunen abgerufen würden. Mit 10 Mio. Euro unterstützt das Bundesland Hessen bereits Schulen bei ihrer Investition in mobile Raumluftreiniger für Klassenräume.
  • Rheinland-Pfalz
    • Fördergegenstand: Beschaffung von Luftreinigungsanlagen und CO₂-Messgeräten, Umbau von Fenstern, Einbau von ventilatorgestützten Zu- und Abluftsystemen und Einbau von Luftfilteranlagen bei Schulbaumaßnahmen
    • Voraussetzung: Mobile Luftreinigungsgeräte nur für Schulen, in denen regelmäßiges Stoß- bzw. Querlüften nicht oder nicht ausreichend möglich ist.
    • Fördervolumen: 12 Mio. €
    • Förderberechtigte: Schulträger
    • Quelle: Pressemitteilung von rheinland-pfälzischer Landesregierung
  • Sachsen
    • Sachsen übernimmt 75 Prozent der Anschaffungskosten von mobilen Luftreinigern.
    • Die Förderhöhe beträgt 75 Prozent der Anschaffungskosten, wobei die Höhe der Zuwendung auf 3.000 Euro je Gerät begrenzt ist. Anträge können bis zum 25. November 2021 beim Sächsischen Staatsministerium für Kultus gestellt werden.

  • Schleswig-Holstein
    • Förderziel und Zuwendungszweck: Das Förderprogramm regelt die zügige Vergabe der auf Schleswig-Holstein nach der zum 26.08.2021 in Kraft getretenen „Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Schleswig-Holstein über die Gewährung einer finanziellen Beteiligung des Bundes zur Verbesserung des Infektionsschutzes in Schulen und Kindertageseinrichtungen (VV Mobile Luftreiniger 2021)“ entfallenden Finanzhilfen des Bundes in Höhe von 6.811.560,00 Euro und der sie ergänzenden Landesmittel in Höhe von 3.405.780,00 Euro.
    • Mit dem Förderprogramm sollen Mittel für die Beschaffung mobiler Geräte zur Raumluftreinigung zum Schutz vor einer Ansteckung mit Sars-CoV-2 in gemeinschaftlich genutzten Räumen der Kategorie 2 in allgemeinbildenden Schulen, Förderzentren sowie in Kindertageseinrichtungen und Einrichtungen der Kindertagespflege zur Verfügung gestellt werden. Adressaten dieser Förderrichtlinie sind die Träger der öffentlichen allgemeinbildenden Schulen und Förderzentren, der genehmigten allgemeinbildenden Ersatzschulen und Förderzentren, die Träger von Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflegepersonen sowie deren Beschäftigungsgeber.
    • Die Mittel werden durch die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) nach Maßgabe dieser Richtlinie und den Verwaltungsvorschriften „Zuwendungen zur Projektförderung an Gemeinden, Kreise, Ämter und Zweckverbände (kommunale Körperschaften) – VV-K – bzw. Zuwendungen an Dritte mit Ausnahme der kommunalen Gebietskörperschaften und Zweckverbände – VV – zu § 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO) zugewendet.
    • Quelle: Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
  • Brandenburg

Für die Beschaffung von mobilen Luftreinigern stehen rund 6 Millionen Euro für das Land Brandenburg zur Verfügung. Die Förderung ist ausschließlich für Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit in Grundschulen (Kinder unter 12 Jahren) und Kitas gedacht, in denen:

  • die Fenster nur kippbar sind,
  • eingebaute Lüftungsklappen nur einen minimalen Querschnitt haben und
  • keine fest eingebaute, raumlufttechnische Anlage für die Zufuhr von Frischluft sorgt.

Die Förderung sieht keine flächendeckende, sondern eine gezielte Förderung für einzelne Räume vor, die schlecht zu lüften sind. Nur für diese Räume wird die Aufstellung mobiler Luftfilter durch das Umweltbundesamt (UBA) empfohlen und vom Bund finanziell gefördert.

Damit folgt man den Empfehlungen des Umweltbundesamtes (UBA), wonach „in Räumen, die nicht ausreichend gelüftet werden können, einfache Zu- und Abluftanlagen oder mobile Luftreiniger helfen können, die Virenlast im Raum zu reduzieren“. Um wie viele Räume es dabei genau geht, wissen nur die Schulträger einschätzen. Bislang gibt es dazu unterschiedliche Schätzungen.

  • Sachsen-Anhalt

Die Landesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung der Verwaltungsvereinbarung des Bundes zum Einsatz von mobilen Luftreinigern in Schulen und Kindertageseinrichtungen zugestimmt. Diese kann damit unterzeichnet werden. Aufgrund der Gewährung eines vorzeitigen Maßnahmebeginns können auch solche Maßnahmen gefördert werden, die seit dem 1. Mai 2021 begonnen worden sind.

Die Bundesregierung hat im Juli beschlossen, die Länder bei der Verbesserung des Infektionsschutzes in Schulen und Kindertageseinrichtungen und beim Einsatz von mobilen Luftreinigern finanziell zu unterstützen. Mit der Verwaltungsvereinbarung stellt der Bund den Ländern Mittel in Höhe von insgesamt bis zu 200 Millionen Euro zur Verfügung. Sachsen-Anhalt erhält davon 5,4 Mio. Euro, die landesseitig in gleicher Höhe kofinanziert werden. Sollte es darüber hinaus Finanzbedarfe geben, wird das Land diese übernehmen. 

Antragsberechtigt sind allgemeinbildende Schulen sowie Kindertageseinrichtungen, Horte und Kinderpflegestellen in öffentlicher oder freier Trägerschaft. Berufsbildende Schulen sind in der Verwaltungsvereinbarung nicht berücksichtigt. Zwischen dem Ministerium der Finanzen und dem Ministerium für Bildung wurde daher besprochen, dass für eine bedarfsorientierte Ausstattung der Berufsbildenden Schulen mit Luftreinigern ein ausschließlich aus Landesmitteln finanziertes Sonderprogramm aufgelegt werden soll. Dafür werden nach ersten Schätzungen zusätzlich 1 Million Euro benötigt. Das Ministerium für Bildung wird dazu kurzfristig eine Kabinettsvorlage erarbeiten.

In der Verwaltungsvereinbarung ist festgelegt, dass eine Förderung für die Beschaffung mobiler Luftreinigungsgeräte nur für schlecht zu belüftende Räume (Kategorie 2 der Klassifikation des Umweltbundesamts) in Frage kommt. Das Ministerium für Bildung und das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration ermitteln daher derzeit durch Befragung der Träger von Schulen und Kindertageseinrichtungen die Anzahl der betreffenden Räume. Die Ergebnisse der Schulträgerabfrage werden kurzfristig erwartet. 

Als weitere Schutzmaßnahme besteht darüber hinaus für Schulträger in Sachsen-Anhalt bereits die Möglichkeit, Kohlendioxid-Messgeräten, sog. CO2-Ampeln, zu beschaffen. Das Land stellt dafür insgesamt 6,45 Mio. Euro zur Verfügung. Gefördert wird die Beschaffung mit bis zu höchstens 300 Euro je Gerät. Für den Versand und die Erstinstallation vor Ort stehen pauschal 500 Euro als Höchstbetrag je Schule bereit. Die Messgeräte sollen dabei unterstützen, den Zeitpunkt des Lüftens besser zu bestimmen. Damit stehen zur Luftreinhaltung an Schulen und Kindertageseinrichtungen in Sachsen-Anhalt insgesamt über 18 Mio. € zur Verfügung.

Quelle: www.sachsen-anhalt.de

  • Thüringen

Das Land Thüringen hat ein Förderprogramm aufgesetzt, mit dem mobile Luftfilter angeschafft werden können. Fünf Millionen Euro hat das Land hierfür bereitgestellt.

Allerdings lautet die Devise an den meisten Schulen: „Lüften statt Filtern“. Mithilfe von CO2-Ampeln wird gemessen, wie hoch der Anteil von Kohlenstoffdioxid in der Luft ist, sodass rechtzeitig gelüftet werden kann.

Die meisten Schulträger rüsten deshalb mit CO2-Messgeräten auf und haben dafür Landesmittel beantragt. Einige Landkreise und Städte setzen stattdessen auf Luftfiltergeräte und haben dafür Mittel beantragt. Die Gelder stammen aus einem Fördertopf des Landes Thüringen, der insgesamt 5 Millionen Euro umfasst. Für Luftfilter werden die Mittel bisher kaum abgerufen, da sie den Kreisen und kreisfreien Städten zu teuer sind.

Quelle: MDR.de: Thüringer Schulen: Lieber lüften statt filtern

  • Hamburg

Die Hamburger Schulbehörde hat jetzt über 21.000 mobile Luftfiltergeräte im Wert von über 21 Millionen Euro bei verschiedenen Herstellern für die Unterrichtsräume der staatlichen Hamburger Schulen verbindlich bestellt. Im Gegenzug haben die Hersteller nach einer umfangreichen Ausschreibung und intensiven Gesprächen zugesichert, ab Anfang September und bis Ende der Herbstferien mindestens rund 18.000 Geräte zu liefern. Die weiteren Geräte sollen im Oktober folgen.

Schulsenator Ties Rabe: „Mit unserer sehr umfangreichen Bestellung von mobilen Luftfiltergeräten wollen wir Hamburgs Schulen noch besser vor Corona-Infektionen schützen. Hamburg ist bislang das einzige Bundesland, das flächendeckend alle Klassenräume und einen großen Teil der weiteren Unterrichtsräume an den Schulen mit mobilen Luftfiltergeräten ausstattet. Ich freue mich, dass es uns trotz einer angespannten Marktsituation gelungen ist, rechtzeitig eine so große Zahl von Geräten sicher zu bestellen.“

Quelle: Hamburg.de

  • Mecklenburg-Vorpommern

Landeselternrat und Landesschülerrat sprechen sich auch im Hinblick auf die kältere Jahreszeit für die Anschaffung von Luftfiltern aus. Die Landesregierung hat für Corona-Maßnahmen an Schulen ein Förderprogramm über 100 Millionen Euro eingerichtet, aus dem auch Luftfilter beantragt werden können, wenn dies gewünscht ist.

Das Problem dürfte auch hier sein, dass die Schulträger und nicht die Schulen über die Anschaffungen entscheiden. Zuletzt hat sich die Landesregierung nun doch entschieden, ein eigens für mobile Luftreiniger oder CO2-Messgeräte ausgelegtes Förderprogramm über 2 Millionen Euro aufzusetzen.

  • Bis zu 60 Prozent der Anschaffungskosten sollen übernommen werden.
  • Bei Bedarf soll die Fördersumme von bisher 2 Millionen Euro erhöht werden.
  • Schulträger müssen Antrag beim Landesförderinstitut stellen.
  • Geräte können nach Antragsstellung bereits bestellt werden, die Kosten werden nachträglich ausgezahlt.

Quellen: NDR.de: Streit um Luftfiltereinsatz in Schulen in MV und NDR.de: Bildungsministerium will Luftreiniger fördern

  • Saarland
    • Fördergegenstand: Beschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten mit Filterfunktion, alternativ auch Einbau ventilatorgestützter Zu- und Abluftsysteme
    • Voraussetzung: Mobile Luftreinigungsgeräte nur für Schulen und Kitas, in denen regelmäßiges Stoß- bzw. Querlüften nicht oder nicht ausreichend möglich ist
    • Fördervolumen: 2,5 Mio. €
    • Förderanteil: Eigenbeteiligung durch Kommunen wünschenswert, jedoch aufgrund der finanziellen Situation bis zu 100% gefördert
    • Förderberechtigte: Grundschulen und Kitas in kommunaler Trägerschaft
    • Frist: 31.01.2022

Quelle: www.saarland.de und www.trox.de

  • Bremen

2500 mobile Luftreiniger werden den Bremer Schulen zum Schulstart zur Verfügung stehen, womit bereits rund 60 Prozent der Bremer Schulen mit den Geräten ausgestattet sind. Zusätzlich werden 1400 CO2-Messgeräte im Einsatz sein. Die Filter konnten dank des Fonds zur Linderung der Pandemie-Folgen finanziert werden. Derzeit wird geprüft, wo weiterer Bedarf an Luftfilter-Geräten besteht.

  • Für Klassenräume, in denen nicht ausreichend über die Fenster gelüftet werden kann.
  • Schulen konnten und können die Geräte nach Bewilligung des Antrags über ein bremisches internes Online-Bestellsystem ordern.
  • Beschaffung über „Bremen Fonds“ (Gesamtvolumen 1,2 Milliarden Euro) über den Budgetrahmen für die Beschaffung pandemiebedingter Artikel.

Quellen: Weser-Kurier: 2500 Luftfilter zum Schulstart in Bremen im Einsatz

Senatspressestelle Bremen: „Über 60 Prozent der Schulen sind mit Luftfilter ausgestattet“


Hersteller von Luftfilteranlagen, dezentralen Lüftungsanlagen und (mobilen) Luftfiltern

Anwendungsbereiche und Nutzen – Hier sind industrielle Luftfilteranlagen und Luftreiniger sinnvoll:

Stationäre Raumlüftungsanlagen für Schulen und Kindergärten

Luftfilteranlagen und dezetrale Lüftungsanlage für Schule, Kita, Kindergarten

Stationäre Raumlüftungsanlagen sind keine schnelle Lösung, dennoch ist es etwas verwunderlich warum es trotz der aufgelegten oben genannten Förderprogramme von Bund und Ländern noch immer kaum Luftfilteranlagen in Schulen und Kindergärten gibt.

Dabei sind Luftfilter oder Luftreinigungsgeräte aus Sicht vieler Expertinnen und Experten unumgänglich oder zumindest eine sinnvolle Ergänzung, um einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus zu begegnen und einen sicheren Schulbetrieb zu gewährleisten

Luftfilteranlagen und dezentrale Lüftungsanlagen für Medizinische Einrichtungen, Krankenhäuser und Arztpraxen

Krankenhaus, Kliniken und medizinische Einrichtungen - mobile Luftfilter und Luftfilteranlagen

Gerade in Arztpraxen, Kliniken und Krankenhäusern treffen Menschen aufeinander, die potentiell Viren übertragen und verbreiten können. Die Gefahr einer Tröpfcheninfektion ist hier besonders hoch.

Besondere Anforderungen an Luftfilter gibt es in Krankenhäusern, die sich im Wesentlichen wie folgt zusammenfassen lassen: 

  • Schutz der Patienten, des Personals und der Besucher vor luftgetragenen Verunreinigungen
  • Mit hochwertigen individuellen Filtrationslösungen mikrobielle Kontaminationen verhindern
  • Zuverlässige Luftfilterung auch der nicht krankheitserregenden Partikel, da diese als Überträger für Bakterien dienen können

Für eine sichere, partikel-, pilzsporen- und virenfreie Raum- und Atemluft in der Arztpraxis und in Krankenhäusern stellen Luftfilteranlagen, dezentrale Lüftungsanlagen eine sehr effektive Ergänzung zu aktuellen Hygienemaßnahmen dar.

Luftfilteranlagen für Bürogebäude

Luftfilteranlagen und dezentrale Lüftungsanlage für Büros

In vielen innenliegenden Arbeitsräumen und Büros kann dicke Luft herrschen. Die Ursachen sind mangelnde Lüftung sowie Schadstoffe, Viren und Keime aus unterschiedlichsten Quellen.

Seit Jahren beobachten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler besonders bei Menschen, die in Büroräumen arbeiten, dass diese sich nach längerem Aufenthalt am Arbeitsplatz und abends, nachdem sie das Büro verlassen haben, krank fühlen. Man spricht auch vom SickBuildingSyndrom. Die Beschwerden verschwinden nach einer gewissen Zeit wieder, sobald sich die Betroffenen nicht mehr in den Büroräumen oder in den betreffenden Gebäuden aufhalten.

Laut Wikipedia „können mögliche Ursachen Schadstoffe („Wohngifte“) sein, die in der Innenraumluft vorkommen. Dazu zählen zum Beispiel Ausdünstungen von flüchtigen organischen Verbindungen, die aus neu angebrachten Materialien freigesetzt werden, etwa aus Boden- und Teppichklebern, Lacken, Farben und Anstrichen, Dämmmaterialien sowie Schädlingsbekämpfungs- und Reinigungsmitteln. Ebenso können schlecht ausgeführte oder ungenügend gewartete Klimaanlagen Schadstoffe, Gerüche, Pollen, Pilzsporen und Keime in der Raumluft verbreiten.“

Als mehrstufiges System in Lüftungsanlagen verbaut, können Filter für gesunde Raumluft und Wohlbefinden sorgen.

Industrieluftreiniger für Industrieanlagen und Produktion

Luftfilteranlagen und dezentrale Lüftungsanlage für Industrie

Mit Raumlufttechnischen (RLT-)Anlagen können Korrosionsschäden an Maschinen und somit ungeplante Ausfallzeiten vermieden werden. Zudem steigern diese Anlagen die Betriebssicherheit, senken die Wartungskosten und Produktionsausfälle.

Auch in vielen Lagerhallen und an vielen Fertigungsstätten sorgen eine hohe Staubbelastung durch ungefilterte Luftzufuhr, Dieselruß, Gummi- oder Papierabrieb für problematische Luftverhältnisse.

Industrieluftreiniger sorgen für die:

  • Verbesserung der Luftqualität
  • Optimierung der Heizkosten
  • Reduzierung von Reinigungskosten
  • Reduzierung des krankheitsbedingten Personalausfalls
  • Reduzierung von Maschinenausfällen/ Elektronikausfällen

Gastgewerbe / Restaurants

Luftfilteranlagen und dezentrale Lüftungsanlage für Gastgewerbe und Restaurants

In Gastronomiebetrieben und Großküchen gelangen bei beim Kochprozess Fett- und Geruchspartikel in die Luft. Diese Verschmutzungen können sich in Ventilatoren und Dunstabzugshauben festsetzen und sogar Rohrleitungen verstopfen.

In Kantinen und Restaurants, in Imbissen und Fast-Food-Läden sind Mitarbeiter diesen Verunreinigungen ständig ausgesetzt. Zudem sorgt die schlechte Luft für:

  • die Verschmutzung von Maschinen
  • hohe Reinigungskosten
  • Geruchsbelästigung für Gäste und Anwohner
  • sowie eine erhöhte Brandgefahr

Standardmäßige Abzugshauben mit montierten Lamellenfilter beseitigen in der Regel lediglich die größeren Schmutzpartikel aus der Abluft. Es bedarf jedoch einer professionellen Küchenabluftreinigung, um auch die kleinsten Fett- und Rauchpartikel zuverlässig aus dem Wrasen herauszufiltern.

Wohnhäuser

Wohnhäuser und Wohnraumlüftung - mobile Luftfilter und Luftfilteranlagen

Grundsätzlich gehört die Wohnraumlüftung zu den wichtigsten Faktoren, wenn es um Wohlfühlen in einem Raum geht. Schließlich verbringen wir einen großen Teil unseres Lebens in Räumen, in denen wir arbeiten, schlafen und relaxen bzw. unsere Freizeit verbringen.

Hier ist gute Luft elementar wichtig für unsere Gesundheit. Doch nicht immer lässt sich die Belüftung von Räumen bedarfsgerecht steuern. Eine hohe Dichte von Wohngebäuden erschwert den Luftaustausch deutlich. Es bedarf einer professionellen Lüftungstechnik, um eine gesunde und energetisch sinnvolle Wohnraumlüftung bestmöglich umzusetzen.


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